§ 83 BAO
§ 85 BAO
Kann sich ein Einschreiter nicht durch schriftliche Vollmacht ausweisen und wird dieser Mangel nicht innerhalb der bestimmten Frist behoben, gilt das vom Einschreiter gestellte Anbringen als zurückgenommen. Ein Hinweis auf einen Geschäftsbesorgungsvertrag ist für die Mängelbehebung nicht ausreichend, weil dieser nur das Innenverhältnis zwischen Einschreiter und AbgPfl betrifft und eine Vollmacht nicht ersetzt.