§ 6 Oö Gemeinde-GetrStG
Wurde die GetrSt auf alkoholische Getränke weder vor dem 9. 3. 2000 entrichtet noch vor diesem Datum fällig, kommt eine Erhebung dieser gemeinschaftsrechtswidrigen Abg nicht mehr in Betracht.
VwGH 30.04.2003, 2002/16/0291
§ 6 Oö Gemeinde-GetrStG
Wurde die GetrSt auf alkoholische Getränke weder vor dem 9. 3. 2000 entrichtet noch vor diesem Datum fällig, kommt eine Erhebung dieser gemeinschaftsrechtswidrigen Abg nicht mehr in Betracht.
VwGH 30.04.2003, 2002/16/0291