§ 35 Abs 1 FinStrG
§ 167 Abs 2 BAO
Aus der beruflichen Tätigkeit einer Person als Import-Exportkaufmann, die bei der Einreise am Flughafen den Grünkanal verwendet, und aus dem hohen Wert der nicht deklarierten Rolex-Armbanduhr kann auf die vorsätzliche Hinterziehung von Eingangsabg geschlossen werden.