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Fehlendes Unternehmerwagnis und DB-Pflicht von wesentlich beteiligten, in den Betriebsorganismus eingegliederten Gesellschafter-Gf im Gastgewerbe

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/152 Heft 7 v. 1.4.2004

§ 22 Z 2 EStG 1988

§ 41 Abs 2 FLAG

Ist die eine wesentlich beteiligte Gesellschafter-Gf eines Gastgewerbebetriebes für den gesamten Küchenbetrieb, die andere für den übrigen Gastbetrieb zuständig und erhielten sie über den gesamten Streitzeitraum hinweg annähernd gleich bleibende Gf-Bezüge ohne dass diese im Nachhinein eine ertragsabhängige Änderung erfahren hätten, kann von keinem Unternehmerwagnis der in den Organismus des Betriebes eingegliederten Gf und somit DB-Pflicht ausgegangen werden.

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