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Einleitung eines Finanzstafverfahrens wegen vorsätzlicher Verletzung von Offenlegungspflichten durch Nichterklärung von Einkünften aus Privatzimmervermietung durch pauschalierten Landwirt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/138 Heft 6 v. 15.3.2004

§ 33 Abs 1 FinStrG

§ 82 Abs 1 FinStrG

§ 119 BAO

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