§ 167 Abs 2 BAO
Gibt die Beh in einem B, mit dem Nachforderungen wegen unrichtiger Provisionsverbuchung vorgeschrieben werden, lediglich Auszüge aus dem Akteninhalt wieder, ohne ein darauf Bezug habendes Berufungsvorbringen zu würdigen oder bei ihren Berechnungen zu berücksichtigen, entspricht der B nicht den erforderlichen Anforderungen.