§ 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988
§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988
Für die Beantwortung der Frage, ob Aufwendungen für einen Wirtschaftstrainerlehrgang, mit dem ua Kenntnisse in NLP (neurolinguistisches Programmieren), deren Sinn in der Förderung von Kommunikationstechniken besteht, vermittelt werden, als Berufsfortbildung absetzbar sind, ist auch zu untersuchen, ob die weiteren Lehrinhalte, wie Führung, Motivation und Schulung von Mitarbeitern, Rhetorik und Kommunikation, Argumentation und Verhandlung, Teambildung und Gruppendynamik etc geeignet sind eine auf die Berufsgruppe der Manager zugeschnittene Fortbildung darzustellen.