§ 15 Abs 2 EStG 1988
§ 4 SachbezugsV
Bei Ermittlung des Sachbezugswertes für die Überlassung eines Gebrauchtwagens an einen AN kann auch dann kein geringerer Sachbezugswert als bei Neuwagen bzw Prozentsatz von den Anschaffungskosten eines Neuwagens angesetzt werden, wenn das überlassene Fahrzeug auch für betriebliche Zwecke eingesetzt wird.