vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verrechnung von erst nach Einleitung des Verfahrens über einen Verrechnungsantrag, aber vor Ergehen der BVE entstandenes AbgGuthaben (hier hins GetrSt)

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/82 Heft 3 v. 1.2.2004

§ 168 Abs 1 Stmk LAO

§ 239 BAO

Besteht zum Zeitpunkt der Einbringung eines Rückzahlungsantrages betreffend GetrSt, der gleichzeitig mit den ausdrücklich gestellten Anträgen um bescheidmäßige Feststellungen der GetrSt in Höhe der monatlich entrichteten Beiträge gestellt wurde, kein Guthaben auf dem AbgKonto des AbgPfl, besteht auch dann kein Anspruch auf Rückzahlung der GetrSt, wenn durch die BVE über die Feststellung der GetrSt ein Guthaben in Höhe der entrichteten GetrSt festgestellt wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte