GGG § 2 Z 1 lit c
Der GerichtsgebAnspruch für die Überreichung eines Rechtsmittels gegen ein - von einem wegen Befangenheit abgelehnten Richter - erlassenes Urteil ist unabhängig vom hypothetischen Ausgang des Ablehnungsverfahrens.
GGG § 2 Z 1 lit c
Der GerichtsgebAnspruch für die Überreichung eines Rechtsmittels gegen ein - von einem wegen Befangenheit abgelehnten Richter - erlassenes Urteil ist unabhängig vom hypothetischen Ausgang des Ablehnungsverfahrens.