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Unbegründete Schätzung von Bezügen des Gf einer insolventen GmbH als Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/611 Heft 22 v. 15.11.2004

Wr LAO: § 145

KommStG: § 5 KommStG

Auch wenn der Gf einer GmbH einziger Dienstnehmer derselben ist und angibt keine Bezüge erhalten zu haben, können solche nicht schätzungsweise als Bemessungsgrundlage für die KommSt herangezogen werden, wenn das Ergebnis der Schätzung unbegründet bleibt.

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