BAO: §§ 163 BAO, § 184 Abs 1 BAO
Ein Rechtssatz dahin gehend, es dürfe im Rahmen einer kalkulatorischen Überprüfung der Betriebsergebnisse und Umsätze einer Trafik nur geschätzt werden, wenn die Kalkulationsdifferenzen 10 % des Gesamtumsatzes überschreiten, lässt sich der Jud des VwGH nicht entnehmen.