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Leistungsort bei Partnervermittlung an Schweizer Kunden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/570 Heft 21 v. 1.11.2004

UStG 1994 § 3a Abs 9 lit b UStG 1994 und § 3a Abs 10 Z 6 UStG 1994

Überlässt ein Vlbg Partnerwahlinstitut Adressen möglicher Partner an Schweizer Kunden, so sind diese Umsätze in Österreich nicht umsatzsteuerbar, da diese Leistung - auch im Falle individueller und persönlicher Betreuung - als „Überlassung von Informationen“ iSd § 3a Abs 10 Z 6 UStG und damit als im Drittlandsgebiet ausgeführt anzusehen ist.

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