GGG: TP 9 Anm 7 TP 9
GBG § 15 Abs 1
Sind Grundlage für die Eintragungen eines Simultanpfandrechtes auf mehrere Liegenschaften zwei zu unterschiedlichen Zeiten eingebrachte Gesuche, ist auch der weitere Antrag eintragungsgebührenpflichtig.
GGG: TP 9 Anm 7 TP 9
GBG § 15 Abs 1
Sind Grundlage für die Eintragungen eines Simultanpfandrechtes auf mehrere Liegenschaften zwei zu unterschiedlichen Zeiten eingebrachte Gesuche, ist auch der weitere Antrag eintragungsgebührenpflichtig.