EStG 1988: § 34 Abs 7 EStG 1988
Schuldgeld für den Besuch von Privatschulen durch die Kinder eines StPfl stellt als Kosten der Berufsausbildung auch dann keine außergewöhnliche Belastung dar, wenn dieser Besuch durch die Entsendung des StPfl durch seinen deutschen Arbeitgeber nach Österreich verursacht wurde.