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Keine begünstigte Teilbetriebsaufgabe bei Auflassen eines Standortes

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/563 Heft 21 v. 1.11.2004

EStG 1988: § 24 Abs 1 Z 2

§ 37 EStG 1988

Die räumliche Trennung zweier Standorte eines Hafner- und Fliesenlegerbetriebes und die Kompetenz der Verkaufsmitarbeiter, Preisnachlässe zu gewähren, reichen allein zur Begründung eines eigenständigen Teilbetriebes nicht aus.

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