EStG 1988: § 24 Abs 1 Z 2
§ 37 EStG 1988
Die räumliche Trennung zweier Standorte eines Hafner- und Fliesenlegerbetriebes und die Kompetenz der Verkaufsmitarbeiter, Preisnachlässe zu gewähren, reichen allein zur Begründung eines eigenständigen Teilbetriebes nicht aus.