§ 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988
§ 34 EStG 1988
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können neben dem Verkehrsabsetzbetrag auch dann keine Werbungskosten in Höhe des Kilometergeldes abgesetzt werden, wenn diese Fahrten am Wochenende und zu Fortbildungszwecken (Studium von Fachliteratur im Büro des Arbeitgebers) unternommen werden. Ein Studium laufender Fachliteratur, wie es zur Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit zweifellos erforderlich ist, um den Anforderungen des Berufes (hier als Steuerberater) gerecht zu werden, kann nicht als eine von der „Arbeitstätigkeit“ zu unterscheidende „Fortbildungstätigkeit“ beurteilt werden. Auch eine Absetzung der Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung kommt nicht in Frage.