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Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe für eine behinderte Waise bei teilweise durch Pflegegeld und Waisenpension finanziertem Aufenthalt in einem Pflegeheim

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/567 Heft 21 v. 1.11.2004

FLAG: § 6 Abs 2 lit d Abs 2 FLAG

Wird der Aufenthalt einer von Kind auf behinderten Waise in einem Pflegeheim teilweise durch das von ihr bezogene Pflegegeld und von ihrer Waisenpension abgedeckt, befindet sie sich nicht auf Kosten der öff Hand in Anstaltspflege und hat daher Anspruch auf (erhöhte) Familienbeihilfe.

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