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DB-Pflicht eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf bei Eingliederung in den Betrieb und ohne Unternehmerrisiko

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/531 Heft 20 v. 15.10.2004

§ 22 Z 2 EStG 1988

§ 41 Abs 2 Abs 2 FLAG

Ist die Eingliederung eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf in den Betrieb durch kontinuierliches und über einen längeren Zeitraum hinweg andauerndes Tätigwerden gegeben und fehlt im Hinblick darauf, dass über viele Jahre Gf-Bezüge in gleich bleibender Höhe gezahlt wurden und die Umsatz- und Ertragsentwicklung der GmbH ein Absinken des Bezuges nicht erwarten ließ, jegliches Unternehmerrisiko, unterliegen dessen Bezüge der DB-Pflicht.

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