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MWSt-Satz für Anschlussgebühr an Gasversorgungsnetz

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2004/45 Heft 1 und 2 v. 15.1.2004

Art 12 Abs 3 Buchst a und b Sechste RL

1. Anschlussgebühr an Gas- und Elektrizitätsversorgungsnetz ist eine Gegenleistung für die Energielieferung und nicht ein Entgelt für eine andere Leistung. Gem Art 12 Abs 3 Buchst b der 6. RL durfte Frankreich daher für die Anschlussgebühr einen ermäßigen Steuersatz einführen.

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