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Familienbeihilfenanspruch eines behinderten Kindes in teilweise durch Pflegegeld und Waisenpension finanzierter Anstaltspflege (Heimerziehung)

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/469 Heft 17 v. 1.9.2004

§ 6 Abs 2 lit d FLAG

Wird die Anstaltspflege bzw Heimerziehung einer behinderten Waise teilweise durch deren Pflegegeld und Waisenpension finanziert, hat sie auch Anspruch auf die Gewährung von Familienbeihilfe samt Erhöhungsbetrag.

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