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DB-Pflicht von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf bei fehlendem Unternehmerwagnis auch bei Tätigwerden des Gffür andere Ges

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/419 Heft 15 und 16 v. 1.8.2004

§ 22 Z 2 EStG 1988

§ 41 Abs 2 FLAG

Auch wenn ein wesentlich beteiligter Gesellschafter-Gf für weitere Ges als Gf tätig wird, ist er bei fehlendem Unternehmerwagnis, an dem auch eine erfolgsabhängige Entlohnung nichts ändert, DB-pflichtig.

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