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DB-Pflicht von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf wegen fehlenden Unternehmerwagnisses

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/416 Heft 15 und 16 v. 1.8.2004

§ 22 Z 2 EStG 1988

§ 41 Abs 2 FLAG

Eine laufende, 14-mal jährlich, wenn auch nach dem Ermessen des Gf zeitlich und der Höhe nach unregelmäßig ausgezahlte Entlohnung eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf, das Entbehren arbeitsrechtlichen Schutzes und eine Vertretungsmöglichkeit begründet kein Unternehmerwagnis und damit die DB-Pflicht der Bezüge des Gf.

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