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Erklärung eines vorläufigen ESt-B zu einem endgültigen nach Erhebung einer Berufung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/445 Heft 15 und 16 v. 1.8.2004

§ 200 Abs 1 BAO

Ein vorläufiger ESt-B, gegen den infolge Nichtberücksichtigung von Werbungskosten Berufung erhoben wurde, kann zulässig zu einem „endgültigen“ erklärt werden, ohne dass der Instanzenzug verkürzt wird.

VwGH 21.01.2004, 99/13/0187

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