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Gebührenpflichtiger Verzicht auf Nutzungsrechte gegen Einräumung eines Wohnrechtes an einem anderen Objekt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/428 Heft 15 und 16 v. 1.8.2004

§ 33 TP 9 GebG

Verzichtet ein Nutzungsberechtigter auf die alleinige Benutzung einiger bestimmter Räume und darüber hinaus auf die Mitbenützung eines Bauernhofes, wogegen ihm ein Wohnrecht an einer Eigentumswohnung eingeräumt wird, hat dieser Verzicht gebührenpflichtigen Entgeltcharakter.

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