vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterlassung der Selbstbemessungserklärung kein Rechtsbehelf gegen Vorschreibung der Getränkesteuer

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/455 Heft 15 und 16 v. 1.8.2004

Art 3 Abs 2 RL 92/12/EWG

Das Unterlassen der Abgabe einer Selbstbemessungserklärung allein ist im Lichte der Rsp des VwGH zum Begriff des Rechtsbehelfes kein solcher, weil es sich dabei um einen prozessualen Schritt gegenüber der Beh, somit um ein aktives Tun, handeln muss.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte