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Keine GebBefreiung durch NEUFÖG bei Formularvorlage erst mit Einwendungen gegen die GebSchuld

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/386 Heft 14 v. 15.7.2004

§ 4 Abs 4 NEUFÖG

§ 2 Z 4 GGG

Eine GebBefreiung aufgrund der Best des NEUFÖG kommt bei Vorlage des für die Antragstellung vorgesehenen amtlichen Formulars erst mit der Erhebung von Einwendungen gegen die GebSchuld nicht in Frage.

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