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Berichtigung einer Zahlungsaufforderung über Gerichtsgebühren durch Zahlungsauftrag

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/332 Heft 12 v. 15.6.2004

§ 6 GEG

§ 14 GEG

Eine Zahlungsaufforderung über Gerichtsgeb kann ohne Verstoß gegen den Grundsatz ne bis in idem durch einen Zahlungsauftrag mit einem gegenüber der Zahlungsaufforderung geänderten Betrag berichtigt werden. Der Kostenbeamte ist bei Erlassung des Zahlungsauftrages nicht an die Höhe der in der Zahlungsaufforderung ausgewiesenen Gerichtsgeb gebunden.

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