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Besteuerung von nicht hiebreifem Holz bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstückes durch einen Landwirt; ESt-Überwälzung auf Käufer eines Grundstückes

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/293 Heft 11 v. 1.6.2004

§ 4 Abs 1 EStG 1988

§ 21 EStG 1988

1. Auch wenn der Holzbestand auf einem zum Anlagevermögen einer Landwirtschaft zählenden, vom Landwirt veräußerten Grundstück noch nicht hiebreif gewesen ist, ist der auf den Holzbestand entfallende Anteil des Kaufpreises zu ermitteln und der Einkommensbesteuerung zu unterziehen.

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