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Rückstellung für nicht verbrauchte Urlaube; Bilanzänderung zum Ausgleich von Steuernachforderungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/289 Heft 11 v. 1.6.2004

§ 4 Abs 2 EStG 1988

§ 9 EStG 1988

1. Wurden Urlaube in bedeutendem Ausmaß nicht konsumiert und insofern dadurch bedeutende Ergebnisverzerrungen verursacht, besteht iSd Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eine Verpflichtung zur Bildung einer Urlaubsgeldrückstellung.

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