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Steuerbefreiung nur für jene Leistungen der Ärzte, welche die Heilbehandlung betreffen

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2004/285 Heft 10 v. 15.5.2004

Art 13 Teil A Abs 1 Buchst c Sechste RL 77/388/EWG

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