Art 4 Abs 1 Sechste RL 77/388/EWG
Art 21 Nr 1 Buchst c Sechste RL 77/388/EWG
Übte der Übersetzer seine Übersetzungstätigkeit gegenüber dem griechischen Außenministerium in einem Rechtsverhältnis aus, das ein Verhältnis der Unterordnung beinhaltet, ist er kein StPfl iSd Art 4 Abs 1 der RL (Unternehmer). Weist dieser (nicht selbstständige) Übersetzer in der Rechnung irrtümlich einen Betrag als MWSt aus, kann ein solcher Betrag nicht als MWSt qualifiziert werden. Der zu Unrecht in Rechnung gestellte Betrag kann ohne weitere Voraussetzungen berichtigt werden. Bei einem Betrag, der in keinem Fall als MWSt qualifiziert werden kann, besteht nämlich keine Gefährdung des MWSt-Aufkommens.