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Feststellungs-B gegen nicht rechtsfähigen Personenzusammenschluss (ARGE) nach Auflösung der Gemeinschaft

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/287 Heft 9 v. 1.5.2003

§ 188 BAO

§ 191 Abs 1 lit c und Abs 2 BAO

Treten der AbgBeh nicht rechtsfähige Personenzusammenschlüsse wie eine ARGE als Gemeinschaft (Vereinigung) gegenüber, können FeststellungsB (hier über den Anspruch auf begünstigte Besteuerung eines Übergangsgewinnes) nur auf Dauer der Gemeinschaft an diese gerichtet werden; unzulässig ist es daher, den B an die die Begünstigung geltend machende Gemeinschaft zu richten, die infolge Annahme der bereits erfolgten Auflösung der Gemeinschaft durch die FinBeh nicht mehr besteht.

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