§ 7 EStG 1988
Wird ein betrieblich angeschaffter Omnibus deshalb im Jahr der Anschaffung noch nicht betrieblich genutzt, weil dessen Lackierung noch nicht erfolgt ist, kommt eine AfA für dieses Jahr auch dann nicht in Frage, wenn der Omnibus bereits (am Ende des Jahres) polizeilich angemeldet wurde.