§ 41 Abs 2 StPO
§ 43a StPO
Ist ein Angekl durch einen Wahlverteidiger vertreten, bewirkt die über seinen Antrag erfolgte Bestellung seines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger keine Fristverlängerung für eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das über ihn verhängte Urteil wegen AbgHinterziehung.