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Tenniseinladungen eines Versicherungsvertreters als nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/216 Heft 7 v. 1.4.2003

keine Werbungskosten für berufliche Fahrten in Höhe des Kilometergeldes bei Nachweis der tatsächlichen Kosten für die betriebliche Verwendung des Kfz

§ 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988

§ 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988

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