§ 2 Stmk KanalabgG
§ 4 Stmk KanalabgG
Durch die Einziehung einer - wenn auch nicht durchgehenden - Zwischendecke in einem Gebäude wird ein weiteres, für die Bemessung der Kanalgeb relevantes Geschoß errichtet.
§ 2 Stmk KanalabgG
§ 4 Stmk KanalabgG
Durch die Einziehung einer - wenn auch nicht durchgehenden - Zwischendecke in einem Gebäude wird ein weiteres, für die Bemessung der Kanalgeb relevantes Geschoß errichtet.