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Rückzahlung von Gerichtsgeb wegen angeblicher Berücksichtigung eines Berufungsinteresses an kapitalisierten Zinsen in der Berufung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/180 Heft 6 v. 15.3.2003

§ 2 Z 1 GGG

§ 30 Abs 2 Z 1 GGG

Wurde bei der Festsetzung der Gerichtsgeb für eine Berufung ein Berufungsinteresse für kapitalisierte Zinsen nicht berücksichtigt, weil dieses nicht vorhanden war, da bereits im Urteilsspruch anteilige kapitalisierte Zinsen abgewiesen wurden, kommt auch eine Rückzahlung wegen unrichtiger GebBerechnung nicht in Frage.

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