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DB-Pflicht hins Provisionszahlungen an einen wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf von dritter Seite über die Ges

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/174 Heft 6 v. 15.3.2003

§ 41 Abs 2 FLAG

§ 22 Z 2 EStG 1988

Handelt es sich bei an einen wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf ausbezahlten Gf-Bezügen in Wahrheit um Provisionsbezüge des Gf für dessen Maklertätigkeit für einen Dritten, die nur aus pensions- bzw gewerberechtlichen Gründen über die Ges als Gf-Gehalt ausbezahlt worden sind, kann ein die DB-Pflicht ausschließendes Unternehmerrisiko in Bezug auf die Bezüge des Gf nicht ohne weiteres verneint werden, bzw wäre überhaupt von einem vorgetäuschten Beschäftigungsverhältnis zur Ges auszugehen.

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