§ 43 Abs 1 ZollG
§ 167 Abs 2 BAO
Führt ein inländischer Spediteur eingeführte Waren, ohne dass der ausländische Versender die Verfügungsgewalt über die Waren wiedererlangt hätte, an ausländische Abnehmer wieder aus, besteht auch dann kein Anspruch auf Vergütung der Eingangsabg, wenn der ausländische Versender, nachdem der Spediteur die Verfügungsgewalt über die Waren erhalten hat, die Waren aber nicht gebrauchen konnte, den Auftrag erteilt hat, die gelieferten Geräte an die ausländischen Abnehmer zu versenden.