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Eintragungsgeb für Eintragung des Pfandrechtes für die weitere Aufnahme eines Darlehens für die Fertigstellung eines wohnbaugeförderten Hauses ....

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/149 Heft 5 v. 1.3.2003

§ 53 Abs 3 WFG

Die GebBefreiung nach dem WFG hins Eintragungsgeb von Pfandrechten für die Gewährung von Darlehen eines geförderten Bauvorhabens kommt nicht nur dem Pfandrecht für jenes Darlehen zu, für das eine Förderungszusicherung erteilt wurde, sondern jedem Darlehen, das der Fertigstellung des geförderten Bauvorhabens dient.

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