§ 2 Z 4 TP 9 Anm 7 und 8 GGG
Art l Z 27 Euro-Gerichtsgeb-Nov BGBl l 2001/131
1. Die GerichtsgebBefreiungsbest für die Eintragung von Pfandrechten für dieselbe Forderung auf mehrere Miteigentumsanteile desselben Grundbuchkörpers nach TP 9 Anm 7 aF ist durch Art l Z 27 lit d der Euro-Gerichtsgeb-Nov für Eintragungen entfallen, die nach dem 31. 12. 2001 vorgenommen worden sind. Unter Vornahme der Eintragung ist hiebei weder das Einlangen des Grundbuchgesuches bei Gericht noch die Bewilligung, sondern eben der Vollzug der Eintragung zu verstehen.