§ 1 Abs 2 EnAbgVergG
§ 1 Abs 1 UStG 1994
Umsätze, die einem Unternehmer von anderen Unternehmen erbracht werden, sind bei Festsetzung der EnAbgVergütung und der Berechnung des Nettoproduktionswertes unabhängig davon abzugsfähig, ob die Umsätze des Unternehmens im Inland oder im Ausland erbracht werden.