§ 1 Abs 1 EnAbgVergG
Im Falle der Vergütung von Energieabg für „Rumpf“-Jahre sind bei der Berechnung des Nettoproduktionswertes iSd § 1 Abs 1 EnAbgVergG nur die Umsätze des „Rumpf“-Jahres heranzuziehen.
VwGH 25.06.2002, 2002/17/0028
§ 1 Abs 1 EnAbgVergG
Im Falle der Vergütung von Energieabg für „Rumpf“-Jahre sind bei der Berechnung des Nettoproduktionswertes iSd § 1 Abs 1 EnAbgVergG nur die Umsätze des „Rumpf“-Jahres heranzuziehen.
VwGH 25.06.2002, 2002/17/0028