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Bedingte Gegenleistung (Einräumung eines Fruchtgenussrechtes) bei Übergabe (Schenkung) einer Liegenschaft; Nichtberücksichtigung vor Eintritt der Bedingung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/71 Heft 3 v. 1.2.2003

§ 5 GrEStG 1987

§ 8 Abs 2 GrEStG 1987

§ 4 BewG

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