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Zinsen auf Betriebskonto nach privaten Entnahmen keine Betriebsausgaben

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/53 Heft 3 v. 1.2.2003

§ 4 Abs 4 EStG 1988

§ 20 Abs 1 EStG 1988

Eine allein durch Umwidmung einer Privatschuld in eine Betriebsschuld erfolgende Übernahme von Krediten für den privaten Erwerb eines Grundstücks in den Betrieb durch entsprechende Entnahmen, erfüllt die Erfordernisse für die Anerkennung von auf dem Betriebskto sodann lastenden Zinsen und Spesen als Betriebsausgaben ebenso wenig wie eine zeitlich verschobene Privatentnahme auf einen Zeitpunkt nach Fremdmittelaufnahme.

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