§ 13 Abs 2 Z 11 Krnt GemeindekanalisationsG
Eine „Selbstbedienungs-Lanzen-Waschanlage“ ist als kanalanschlussabgabe- und kanalgebührenpflichtige Anlage als Kfz-Waschanlage einzureihen.
VwGH 28.04.2003, 2003/17/0018 und 0019
§ 13 Abs 2 Z 11 Krnt GemeindekanalisationsG
Eine „Selbstbedienungs-Lanzen-Waschanlage“ ist als kanalanschlussabgabe- und kanalgebührenpflichtige Anlage als Kfz-Waschanlage einzureihen.
VwGH 28.04.2003, 2003/17/0018 und 0019