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Ausetzung der Entscheidung über eine Berufung bis zum Abschluss eines gerichtsanhängigen Strafverfahrens; fehlende Bindung des Strafgerichtes an rechtskräftige AbgFestsetzung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/749 Heft 23 v. 1.12.2003

§ 281 Abs 1 BAO

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