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Bemessungsgrundlage für die BUSt bei Abtretung von Geschäftsanteilen unter bedingter Reduzierung des Abtretungspreises

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/738 Heft 23 v. 1.12.2003

§ 18 Abs 2 Z 3 KVG

§ 21 Z 1 KVG

Auch wenn im Anbot eines Abtretungsvertrages über Geschäftsanteile unter bestimmten Bedingungen eine Reduzierung des Abtretungspreises vorgesehen ist, entsteht mit dem Abschluss des Abtretungsvertrages die BUSt-Schuld entsprechend der aufgrund des Anbotes im Abtretungsvertrag enthaltene Bemessungsgrundlage auch dann in dieser Höhe, wenn der Abtretungspreis schließlich reduziert wird.

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