vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Geltendmachung von Taggeldern (Verpflegungsmehraufwand durch Selbstständige)

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/721 Heft 23 v. 1.12.2003

§ 4 Abs 5 EStG 1988

§ 26 Z 4 EStG 1988

Weist ein selbstständiger Versicherungsmakler nicht nach, dass ihm auf einer durch den Betrieb veranlassten Dienstreise ein Verpflegungsmehraufwand entstanden ist, kann er hiefür auch keine Betriebsausgaben unter Ansatz der Taggeldsätze des § 26 Z 4 EStG 1988 geltend machen. § 4 Abs 5 EStG 1988 ordnet nicht an, dass Aufwendungen „ohne Nachweis ihrer Höhe“ anzuerkennen seien. Der normative Gehalt besteht in einer betragsmäßigen Begrenzung der Absetzbarkeit von Verpflegungsmehraufwendungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!